Unser Ziel: Alle sollen schwimmen können
Von Nichtschwimmer*innen zu Schwimmer*innen - von Schwimmer*innen zu Rettungsschwimmer*innen.
Warum ist das Schwimmenkönnen so wichtig?
Um sich im Wasser angstfrei und sicher zu bewegen, ist es wichtig, schwimmen zu können. Wer nicht oder nicht ausreichend gut schwimmen kann, droht im schlimmsten Fall zu ertrinken. Obwohl Schwimmen zu den beliebtesten Sportarten zählt, kann nicht jede*r sicher schwimmen. Das ist auch Voraussetzung, um weitere Wassersportarten erlernen und betreiben zu können. Schwimmen ist gesund [1], es hat einen positiven Einfluss auf bestimmte chronische Krankheiten. Schwimmen kräftigt die Muskulatur, schont die Gelenke und trainiert Ausdauer sowie wichtige motorische und koordinative Fähigkeiten.
Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland können sicher schwimmen?
Die Schwimmfähigkeit der deutschen Bevölkerung wurde in einigen wenigen Studien erhoben. Jedoch waren die Studien bislang nicht vergleichbar, da es lange keine einheitliche Definition der Schwimmfähigkeit gab, unterschiedliche Altersgruppen befragt wurden und die Schwimmfähigkeit in den Studien unterschiedlich abgefragt wurde (Selbst- und Fremdeinschätzung) [2]. Dementsprechend schwierig ist die Angabe einer „Nichtschwimmer*innen-Quote“.
Aber auch wenn wir aktuell nicht zuverlässig wissen, wie viele Kinder und Jugendliche schwimmen können, so können wir aus unserer Erfahrung doch sagen, dass es zu viele Kinder gibt, die am Ende der Grundschulzeit nicht bzw. nicht sicher schwimmen können. Diese Situation wurde durch Bäderschließungen und Einschränkungen während der Corona-Pandemie weiter verschärft.
Woran liegt es, dass Kinder und Jugendliche nicht (sicher) schwimmen können?
Hierfür gibt es nicht nur eine einzelne Ursache, sondern mehrere Ursachen wirken zusammen. Das Robert-Koch-Institut erhob hierzu Daten [3]. Folgende Faktoren sind kurz zusammengefasst entscheidend:
Sozialer Status
Es zeigte sich deutlich, dass Kinder mit niedrigem Sozialstatus seltener schwimmen können. Noch häufiger können Kinder und Jugendliche nicht schwimmen, die einen niedrigen sozialen Status und gleichzeitig beidseitigen Migrationshintergrund haben (siehe auch nächster Punkt).
Kulturelle Unterschiede
Kinder mit Migrationshintergrund sind häufiger Nichtschwimmer*innen, da die Eltern meist selbst nicht schwimmen und es somit ihren Kindern auch nicht vermitteln können. Weiterhin hat das Schwimmen in anderen Kulturen einen geringeren Stellenwert als in Deutschland und es besteht somit kein Interesse an der Schwimmfähigkeit.
Fehlendes Engagement der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
Viele Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sehen die Schule in der Pflicht, die Schwimmfähigkeit zu vermitteln, wobei dies nur in seltenen Fällen, d.h. vor allem mit dem entsprechenden Kollektiv von Schüler*innen, idealem Standort mit großzügig bemessener Wasserfläche und Wasserzeit sowie ausreichendem Lehrpersonal, gelingen könne.
Schwimmbadsituation und Eintrittspreise
Auch überteuerte Eintrittspreise und der Zustand der Schwimmbäder (Sanierungsbedarf, Schließungen) können Ursachen darstellen. Weiterhin sind gerade in ländlichen Gebieten Hallen- oder Kombibädern mit der Funktion als Sport- oder Schulschwimmbad kaum vorhanden. Eine valide Datenbasis fehlte auch hier bislang - dies ändert sich aktuell mit dem Projekt „Bäderleben“ (siehe weiter unten).
Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind sehr gering und müssen nicht betrachtet werden.
Unsere Forderungen an die Politik: Wasserrettung erfordert Bäderrettung!
Damit jedes Kind, jede*r Jugendliche und jede*r Erwachsene schwimmen lernen und weiter festigen kann, brauchen wir die Unterstützung der Badbetreibenden, der Politik und der Verbände.
Gemeinsam setzen wir uns in der Bäderallianz für den Erhalt und die Modernisierung der Bäder in Deutschland ein. Denn: Schwimmen ist Voraussetzung für den Wassersport, Bäder sind Voraussetzung für das sichere Schwimmen.
1. Förderprogramme mit den Schwerpunkten Wassergewöhnung und Schwimmen
Damit Kinder in der Grundschule die Schwimmfähigkeit nachweisen können (Niveaustufe 4 oder Deutsches Schwimmabzeichen Bronze), müssen sie frühzeitig mit dem Wasser in Berührung kommen. Angebote für die Wassergewöhnung und -bewältigung können bereits ab dem Alter von 4 bis 5 Jahren unterbreitet werden. Deshalb fordern wir:
- Angebote in Kindertageseinrichtungen sollen den Schulschwimmunterricht in den Grundschulen ergänzen. Hierfür sind flankierend unterstützende Förderprogramme für Bildungseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen aller Stufen), für die Berufsausbildung für pädagogisches Fachpersonal sowie für die schwimm- und wassersporttreibenden Vereine und Verbände notwendig. Dies umfasst u.a. die flächendeckende Bereitstellung von Schwimmbadzeiten und finanziellen Mitteln.
- Die Erfüllung des Lehrplans Schwimmen der einzelnen Bundesländer („Sicher Schwimmen können“ ist in allen 16 Lehrplänen der Länder als Ziel enthalten) muss flächendeckend umgesetzt und kontrolliert werden. Der Arbeitskreis Schulschwimmen bei der Kultusministerkonferenz muss wieder eingesetzt und um interessierte Verbände ergänzt werden.
- Die außerschulischen Angebote der Verbände und Vereine wie z.B. Schwimmkurse bis hin zu Aktionswochen zur Abnahme von Schwimmabzeichen sollen flächendeckend unterstützt werden, damit sie weiterhin angeboten werden können.
- Die einheitliche Evaluierung der Angebote deckt Verbesserungspotenziale auf und ermöglicht eine gezielte Unterstützung.
2. Prävention, Rettung, Katastrophenschutz und zivil-militärische Zusammenarbeit
Die Bädernutzung sollte auch im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit von Einsatzkräften im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis hin zur zivil-militärischen Zusammenarbeit betrachtet werden. Deshalb fordern wir:
- Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, der Polizei, Bundeswehr u.a. Behörden mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf die eigene Rettungsfähigkeit muss sichergestellt werden. Die Schwimm- und Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für den Erwerb spezialisierter Kompetenzen (z.B. Rettungstauchen). Dies umfasst u.a. regelmäßige Aus- und Fortbildungen im Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie Trainingsmöglichkeiten für ehren- und hauptamtliche Kräfte der Behörden und beteiligten Organisationen.
3. Stärkung des Ehrenamts und Vernetzung zu Freiwilligendiensten
Die Wasserrettung, der Katastrophenschutz und der (Schwimm-)Sport in Deutschland werden maßgeblich ehrenamtlich getragen. Deshalb fordern wir:
- Dieses Ehrenamt muss wertgeschätzt und finanziell unterstützt werden, um den Nachwuchs zu sichern, die Qualität der Aus- und Fortbildung sowie die Sicherheit der Ehrenamtlichen zu gewährleisten.
- Es müssen (finanzielle) Rahmenbedingungen für ein unbürokratisches Ehrenamt geschaffen werden.
- Freiwilligendienste sollen erweitert werden, um die ehrenamtlichen Strukturen auch zu unterstützen.
4. Zugang zu Schwimmbädern und Teilhabe
Um allen Menschen das Element Wasser näher zu bringen und ihnen das sichere Schwimmen zu ermöglichen, sind flächendeckende, (auch finanziell) niederschwellige Zugänge zum Schwimmenlernen und Schwimmen für die Bevölkerung auch im Sinne der Prävention, Rehabilitation und Gesunderhaltung notwendig. Hierbei sind die Bedürfnisse aller Menschen gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir:
- Unterstützung für sozial benachteiligte Familien und Menschen mit Förderungsbedarf, um an den Schwimmlernangeboten teilhaben zu können. Dies umfasst die Bereitstellung von Badebekleidung sowie die Übernahme von Eintritts- und Fahrtkosten und ggf. Kursgebühren.
Wir unterstützen weiterhin die Forderungskataloge der Bäderallianz sowie des DOSB und der Jugendorganisationen der deutschen wassersporttreibenden Spitzensportverbände (Deutsche Ruderjugend, Deutsche Kanujugend, DSV-Jugend, Segler-Jugend, VDST-Jugend).
Deshalb unterstützen wir weitere Forderungen:
5. Kennzahlen für die Schwimmfähigkeit
Um valide Aussagen zur Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung tätigen zu können und Bedarfe ableiten zu können, sind objektive und subjektive Daten notwendig. Als Nachweis des „Sicher Schwimmen Könnens“ (Schwimmfähigkeit) wurde der Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze ebenso wie die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ anerkannt.
- Übereinstimmend mit der Forderung der DSV-Jugend fordern wir die Aufnahme von objektiven Kennzahlen zur Schwimmfähigkeit ins Konzept zum Bewegungsmonitoring durch das RKI. Hierfür bietet sich die konstante Erhebung der abgenommenen Schwimmabzeichen sowie der Niveaustufe 4 an.
- Wir fordern weiterhin eine Bevölkerungsumfrage zur subjektiven Einschätzung der Schwimmfähigkeit anhand ausgewählter Kriterien (Definition gemeinsam mit den schwimmsporttreibenden Verbänden) sowie zu Unterstützungsbedarfen aus der Bevölkerung.
6. Unterstützung für alle am Schwimmen Interessierten
Neben bereits bestehenden Regelwerken werden weitere Hilfestellungen benötigt, um die Qualität der Schwimmausbildung zu sichern, zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln. Diese sind auf die verschiedenen Zielgruppen auszurichten (Schwimmanfänger*innen, Schwimmer*innen, Lehrkräfte, Eltern und Personensorgeberechtigte u.v.m.), um mehr Sicherheit bei der Vermittlung des Schwimmens zu geben.
- Die vorhandenen Vorgaben und Hilfestellungen müssen zentralisiert gesammelt und angeboten werden.
- Die vorhandenen Vorgaben und Hilfestellungen müssen an die Zielgruppen vermittelt werden (siehe Forderung nach einer Bildungsoffensive des DOSB).
7. Mit Sicherheit am Wasser – sicherer Aufenthalt am Wasser
Die Kommunen sind für die Sicherheit an Gewässern verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Der (barriere-)freie und unbeschwerte Zugang zu Gewässern sollte für alle Menschen sowie Wassersportvereine möglich sein.
- Wir fordern die Ausstattung der öffentlichen Gewässer mit Rettungsmitteln (z.B. Rettungsring), Notrufmöglichkeiten (z.B. flächendeckendes Handynetz, Notrufsäulen) und ggf. weiteren Sicherheitsvorkehrungen.
- An stark frequentierten Gewässern soll ein Wasserrettungsdienst in Abstimmung mit den örtlichen und anerkannten Wasserrettungsorganisationen an den Wochenenden und Feiertagen während der Wachsaison mit geeigneter, bedarfsgerechter Wasserrettungsstation und Materialien eingerichtet werden.
8. Bäderbedarfsplanung sowie ressortübergreifende und interkommunale Zusammenarbeit
Der Sanierungsstau kann aktuell zwischen 10 und 20 Mrd. € oder gar darüber eingeordnet werden [4]. Hinzu kommen der nachhaltige und klimagerechte Umbau der Energieversorgung, der Personalmangel und die Anpassung an die jeweilige Bedarfssituation der Bevölkerung. Vor allem in ländlichen Bereichen sind die Bäder weit entfernt und schlecht erreichbar.
- Um die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich. Wir fordern die Einrichtung von Arbeitskreisen, in denen alle von den Bädern betroffenen Ressorts (Bauen, Bildung, Soziales, Inneres, Sport) auf Länder- und kommunaler Ebene zusammenarbeiten.
- Wir fordern im Einklang mit der Bäderallianz eine bedarfsgerechte Planung und Verteilung der Bäder. Beispielsweise sollen Schulschwimm- und Vereinsbäder innerhalb von 30 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar sein.
- Der Bund und die Länder sollen unbürokratische Investitionsprogramme für den nachhaltigen Neubau, die (energetische) Sanierung sowie den Betrieb von Schwimmbädern auflegen.
Alle sollen schwimmen können! - Was haben wir schon erreicht?
Einheitliches Verständnis zur Schwimmfähigkeit
Die Schwimmfähigkeit wird auch bezeichnet als „Schwimmenkönnen“, „Schwimmfertigkeit“, „sicher schwimmen“ oder „Wassersicherheit“. Es gab lange Zeit keine einheitliche Definition des Begriffes „Schwimmfähigkeit“ und auch in den Lehrplänen der Bundesländer wurden bislang unterschiedliche Zielsetzungen an die Schwimmfähigkeit gestellt. Dies änderte sich mit der Gemeinsamen Erklärung zum Ziel des Sicher Schwimmen Könnens in der schulischen und außerschulischen Schwimmausbildung vom Dezember 2019 : Als Nachweis des „Sicher Schwimmen Können“ (Schwimmfähigkeit) wurde die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ ebenso wie der Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze anerkannt. Das Abzeichen „Seepferdchen“ gilt nicht als Nachweis des sicheren Schwimmens und ist nicht ausreichend, es ist Teil der vorausgehenden Wasserbewältigung.
Einheitliche und aktualisierte Baderegeln
Gemeinsam mit anderen Verbändern haben wir Baderegeln erarbeitet, die Kinder leicht verstehen können. Durch einheitliche Texte haben sie einen hohen Wiedererkennungswert. Alle schwimmsporttreibenden Verbände verwenden nun 10 einheitliche Baderegeln.
Schwimmabzeichentage sowie Kurse zur Wassergewöhnung und -bewältigung und zum sicheren Schwimmen
Damit Kinder in der Grundschule die Schwimmfähigkeit nachweisen können (Niveaustufe 4 oder DSA Bronze), müssen sie frühzeitig mit dem Wasser in Berührung kommen. Angebote für die Wassergewöhnung und -bewältigung können bereits ab dem Alter von 4 bis 5 Jahren unterbreitet werden. Weiterhin bieten wir Kindern vielfältige Angebote von Schwimmkursen bis hin zu Schwimmabzeichentagen zur Abnahme von Schwimmabzeichen an. Dabei lernen alle im eigenen Tempo. Auf die individuellen Bedürfnisse nehmen wir Rücksicht.
Unterstützung von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, Erzieher*innen sowie Lehrkräften
Neben der Begleitung und Durchführung von Kursen erarbeiten wir zielgruppenspezifische Konzepte und Handreichungen, um den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, Erzieher*innen sowie Lehrkräften mehr Sicherheit bei der Vermittlung des Schwimmens zu geben. Als Schwimmexpert*innen helfen wir ihnen bei der Planung und Umsetzung von Schwimmangeboten.
Weitere zielgruppenspezifische Angebote
Um allen Menschen das Element Wasser näher zu bringen und ihnen das sichere Schwimmen zu ermöglichen, bieten wir Kurse für alle Altersgruppen (vom Babyschwimmen über den Schwimmkurs bis hin zur Wassergymnastik). Wir nehmen auf die Bedürfnisse von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund besonders Rücksicht.
Mitwirkung in der Bäderallianz und im Projekt „Bäderleben“
Eine gut aufgestellte Bäderlandschaft ist auch für uns im DRK wichtig. Bäder sind Begegnungsstätten, in denen wir Kindern und Erwachsenen das Schwimmen und Rettungsschwimmen beibringen. Dort trainieren wir, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten - egal ob an Seen, Flüssen und Stränden oder bei Notlagen und Katastrophen.
Als Mitglied der Bäderallianz unterstützen wir das Projekt "Bäderleben" und setzen uns gemeinsam mit anderen Verbänden für die flächendeckende Verfügbarkeit, den Erhalt und die Sanierung der Bäderlandschaft in Deutschland ein. Das Projekt "Bäderleben" schafft hierfür die Grundlage mit validen Daten, welche Bäder vorhanden sind, welche Ausstattungsmerkmale sie haben und in welchem Zustand sie sind. Anhand dieser Daten wissen wir, wo Förderungen notwendig sind und schaffen somit die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung und für den Erhalt der Bäder.
Um die Daten zu erheben und aktuell zu halten, unterstützen wir das Projekt mit Badpat*innen.
Alle können mitmachen und sich als Badpat*innen melden unter: Bäderleben - Badpaten
[1] Robert Koch-Institut (Hrsg) (2015) Schwimmfähigkeit. Faktenblatt zu KiGGS Welle 1: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Erste Folgebefragung 2009 – 2012. RKI, Berlin; Link: www.kiggs-studie.de (Stand: 04.02.2015)
[2] Kels, Stemper (2017): Jedes Kind soll schwimmen können. Archiv des Badewesens 07/2017, 391-395.
[3] Robert Koch-Institut (Hrsg) (2015) Schwimmfähigkeit. Faktenblatt zu KiGGS Welle 1: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Erste Folgebefragung 2009 – 2012. RKI, Berlin; Link: www.kiggs-studie.de (Stand: 04.02.2015)
[4] KfW-Kommunalpanel (Raffer / Scheller 2024)
[5] Link: https://baederleben.de/