Partner*innen und Unterstützer*innen
Die intensive Zusammenarbeit mit Partner*innen und Unterstützer*innen hilft uns bei dem Ziel, dass jede*r schwimmen können soll.
Netzwerke
Gemeinsam mit anderen schwimmsporttreibenden Verbänden setzen wir uns dafür ein, dass jede*r schwimmen lernen kann.
Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)
Im BFS haben sich die in der Schwimmausbildung aktiven Verbände zusammengeschlossen, um für eine einheitliche Schwimmaus- und fortbildung in Deutschland zu sorgen. Die Wasserwacht ist Mitglied im BFS und stellt aktuell mit Andreas Paatz den Vizepräsidenten.
Der BFS wurde gegründet mit dem Zweck,
- die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern,
- die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen,
- die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen anzuregen und zu fördern und
- zu gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden
Der BFS stellt durch die überverbandliche Zusammenarbeit sicher, dass die Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände nach den einheitlichen Vorgaben der Deutschen Prüfungsordnung erfolgt. Er fördert die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen und stimmt die Inhalte der Prüfungsordnung mit der Kultusministerkonferenz in Deutschland ab, damit schulische und verbandliche Schwimmausbildung identisch sind. Weiterhin wird die Breitenausbildung im Schwimmen durch den BFS gefördert, unter anderem durch die Erstellung einheitlicher Baderegeln.
Weitere Informationen unter: https://bfs-schwimmausbildung.de/startseite
Informationen
Bäderallianz
Die Bäderallianz Deutschland ist ein Zusammenschluss führender Verbände und Institutionen des Badewesens und Schwimmens in Deutschland.
Gemeinsam setzen wir uns für den Erhalt der vielfältigen Bäderlandschaft in Deutschland ein und fordern die Politik auf, notwendige Rahmenbedingungen (u.a. finanzielle Mittel) bereitzustellen, um die Bäder zukunftsfähig und nachhaltig zu betreiben.
Schwimmbäder sind nicht nur Orte des gesellschaftlichen Lebens, der Sportvereine und der Wasserrettungsorganisationen, sie sind vor allem Orte der Pflichtaufgabe der Schulen, der (Aus-)Bildung zum Erlernens der Schwimmfähigkeit im wasserreichen Land Deutschland und Orte der gesundheitspolitisch nicht ersetzbaren Rehabilitation und Prävention. Die Lehr- und Bildungspläne der Länder unterscheiden nicht in wichtige und unwichtige Fächer, daher gehört das Schulfach Schwimmen ebenso zum Schulstoff wie Mathematik oder Deutsch. Daher spricht fordert die Bäderallianz, die Bäder so lange offen zu lassen, wie es die Gasversorgung Deutschlands erlaubt.
Weitere Informationen unter: https://www.baederallianz.de/
Wir brauchen deine Unterstüzung: Werde Badpat*in!
Gemeinsame Pressemeldungen und Stellungnahmen
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB)
Die DGfdB vertritt als Verband ca. 6.000 Hallen- und Freibäder. Sie hat ca. 1.500 Mitglieder, hierunter sind 1000 Badbetreiber*innen, 300 Architektur- und Ingenieurbüros, 180 Hersteller und 20 Verbände. Sie berät die Badbetreiber*innen, bietet Seminare für Mitarbeiter*innen an, erarbeitet und überarbeitet das Regelwerk für die Bäder und vertritt die Interessen der Bäder in der Bundes- und Landespolitik sowie in der deutschen, der europäischen und internationalen Normungsarbeit.
Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes ist seit 2019 Mitglied in der DGfdB und ist im Ausschuss Bäderbetrieb und im Arbeitskreis Organisation vertreten. Der Ausschuss Bäderbetrieb ist einer der beiden obersten fachlichen Beschlussgremien. Die Arbeitskreise befassen sich mit den verschiedenen fachlichen Themen und erarbeiten die Texte für die Richtlinien und Arbeitsunterlagen.
Der Arbeitskreis Organisation befasst sich schwerpunktmäßig mit der betrieblichen Organisation in Bädern und allen Fragen der Verkehrssicherungspflicht. Die Anforderungen an die Aufsicht in verschiedenen Bädertypen und damit die rechtlichen Anforderungen werden in diesem Arbeitskreis definiert. Die wichtigste Richtlinie hierzu ist die Richtlinie DGfdB R. 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten in öffentlichen Bädern während des Bäderbetriebs“. Die technische Unterstützung, z. B. durch Videoüberwachung oder durch Ertrinkenden-Erkennungssysteme, spielt hier ebenfalls eine Rolle.
Weitere Informationen unter: https://www.dgfdb.de/
Gemeinsame Pressemeldungen und Stellungnahmen